• Schrift verkleinern
  • Schrift vergrößern

Die nächsten Termine

Fotos

Unsere Aktionen

27. 05. 2011 | Antrag auf Missbilligung gegen Kubicki seitens der Oppositionsparteien

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Frage, welche Wortwahl ein Parlamentarier
trifft, obliegt zunächst ihm selbst. Die Frage, ob das
ordnungsgemäß ist oder nicht, obliegt einzig und
allein dem Präsidenten oder der Präsidentin, der
oder die die Sitzung leitet. Aus gutem Grund sind
weitere Dinge - ob der Ordnungsruf zu Recht erteilt
ist, ob eine Entschuldigung hätte erfolgen müssen -
Sache des Ältestenrats. In 60 Jahren der Parlamentsgeschichte
der Bundesrepublik sowohl in den
Landesparlamenten als auch im Bundestag ist so
verfahren worden. Ich sage Ihnen: aus gutem
Grund! Wenn dieses Parlament anfängt, sich selbst,
die Abgeordneten hier, maßregeln zu wollen mit
mehrheitlich beschlossenen Missbilligungsanträgen,
führt das dazu, dass immer dann, wenn uns etwas
nicht gefällt, wenn wir uns besonders betroffen
fühlen, wenn wir uns in der Ehre gekränkt fühlen -
und zwar subjektiv -, wir einen Antrag stellen und
den mit Mehrheit als Missbilligung verabschieden.
Ist das der Umgang, den wir wollen? - Ich kann es
mir beim besten Willen so nicht vorstellen.
(Beifall bei CDU und FDP)
Das ist der Grund, warum in der Parlamentsgeschichte
solche Missbilligungsanträge auch nie unterschrieben
beziehungsweise nie befürwortet worden
sind, denn sonst könnten wir die uns selbst gegebenen
Spielregeln, dass wir einen Parlamentspräsidenten
oder eine Parlamentspräsidentin wählen,
der oder die die Ordnung hält und wenn es zur Frage
der Ordnung des Parlamentes weiteren Beratungsbedarf
gibt, dieser im Ältestenrat befriedigt
wird, ad acta legen. Wir würden uns ständig selbst
maßregelen. Das ist nicht der Parlamentarismus,
den wir hier gepflegt haben. Wir sollten heute nicht
mit einer anderen Entscheidung beginnen, unabhängig
davon, welchen Beurteilungsmaßstab wir an
verschiedene Wortlaute hier im Parlament anlegen.
(Beifall bei CDU und FDP)

© Dr. Christian von Boetticher | Alle Rechte vorbehalten